Die Agentur für Arbeit will Geld von der Mandantin, aber – wie unverschämt – die Mandantin wehrt sich dagegen. Und – gleich doppelt unverschämt – das Sozialgericht hält die Rechtslage für derart eindeutig, daß es die Agentur für Arbeit schriftlich darauf hinweist, daß der Zahlungsanspruch nicht besteht. Das Gericht erwäge, der Agentur für Arbeit wegen […]
über Rechtsmißbrauch durch Agentur für Arbeit — Kanzlei und Recht